Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Leistungsdetails

Stand: 04.08.2025 09:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration