Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.

Leistungsdetails

Stand: 12.01.2026 07:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr