Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Leistungsdetails

Stand: 05.11.2025 07:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration