Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Leistungsdetails

Stand: 04.08.2025 09:10
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration