Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.

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Stand: 24.11.2025 07:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration