Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.

Leistungsdetails

Stand: 26.06.2025 15:10
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei