Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Leistungsdetails

Stand: 19.12.2025 08:20
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration