Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung

Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2025 17:06
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie