Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Leistungsdetails

Stand: 11.12.2025 14:31
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales