Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Leistungsdetails

Stand: 11.12.2025 14:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales