Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

Leistungsdetails

Stand: 02.12.2025 12:49
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr