Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.

Leistungsdetails

Stand: 19.03.2025 15:06
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus