Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Leistungsdetails

Stand: 28.07.2025 08:33
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus