Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 17:09
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus