Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Leistungsdetails

Stand: 13.11.2025 12:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration