Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung

Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung  soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Leistungsdetails

Stand: 28.04.2025 13:51
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz