Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 21.01.2026 09:03
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration