Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.

Leistungsdetails

Stand: 16.06.2025 08:45
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz