Preisauszeichnung; Informationen zur Preisangabenpflicht

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

Leistungsdetails

Stand: 26.05.2025 08:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie