Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 25.03.2025 09:47
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz