Pfandleihgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 07:35
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie