Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

Leistungsdetails

Stand: 09.09.2025 12:33
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales