Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Leistungsdetails

Stand: 25.03.2025 11:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration