Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Leistungsdetails

Stand: 16.07.2025 11:09
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr