Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne

Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.

 

Leistungsdetails

Stand: 15.07.2025 11:00
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration