Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.

Leistungsdetails

Stand: 16.09.2025 09:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz