Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Leistungsdetails

Stand: 21.08.2025 07:29
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration