Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 13:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz