Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Leistungsdetails

Stand: 14.04.2025 12:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration