Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.

Leistungsdetails

Stand: 06.08.2025 09:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration