Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:41
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr