Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).

Leistungsdetails

Stand: 23.01.2026 16:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr