Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 13.11.2025 12:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration