Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Leistungsdetails

Stand: 13.11.2025 12:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration