Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Leistungsdetails

Stand: 04.04.2025 07:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration