Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.

Leistungsdetails

Stand: 02.05.2025 14:07
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz