Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.

Leistungsdetails

Stand: 20.03.2025 15:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz