Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Leistungsdetails

Stand: 28.04.2025 13:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz