Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Leistungsdetails
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Rechtsgrundlagen
Stand: 28.04.2025 13:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
French (FR)
Italian (IT)
Turkish (tr-TR)
Greek (el-GR)
English (UK)
Deutsch