Landschaftsbestandteil; Festsetzung

Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.

Leistungsdetails

Stand: 31.07.2025 08:33
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz