Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Leistungsdetails

Stand: 03.07.2025 11:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz