Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut

Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.

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Stand: 12.09.2025 10:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst