Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

Leistungsdetails

Stand: 16.07.2025 11:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr