Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Leistungsdetails

Stand: 16.07.2025 11:03
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr