Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

Leistungsdetails

Stand: 16.07.2025 11:03
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr