Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Leistungsdetails

Stand: 16.07.2025 11:02
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr