Kraftfahrzeug; Meldung von technischen Änderungen

Als Fahrzeughalter müssen Sie der Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Leistungsdetails

Stand: 21.08.2025 11:27
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr