Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II

Sie können für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Leasingbriefauskunft anfordern. Über die Auskunft können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Leistungsdetails

Stand: 15.07.2025 12:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr