Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Leistungsdetails

Stand: 02.09.2025 08:26
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr