Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Leistungsdetails

Stand: 03.02.2025 07:19
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales